Ganz interessante Diskussion, die da gerade bei Wooster läuft. Rebecca hat ein kleines Musiklabel. Bei der Entwicklung eines Logos ist sie auf ein Foto aus ihrer Streetart-Sammlung gestoßen, das ein Werk zeigt, das perfekt passen würde. Da sie aber nicht weiß, wer das Werk gemacht hat, kann sie ihn nicht um Erlaubnis bitten.
Und dadurch ist eine Grundsatzdiskussion entstanden: Haben Streetartists Rechte an ihren Werken oder darf sich jeder daran bedienen? Wooster hat seine Leser gefragt und die waren sehr unterschiedlicher Meinung. Das ganze wird auf jeden Fall noch ne sehr wichtige Diskussion, wenn das mit dem Streetart-Hype so weitergeht (siehe MTV On-air-design).
Ich bin Johannes Kleske, 29, Dipl. Media System Designer (FH) und lebe zurzeit in Karlsruhe. Ich arbeite als Konzepter bei Neue Digitale in Frankfurt. Mein Spezialgebiet ist Social Media. 

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München darf ein an öffentlichen Straßen oder Plätzen befindliches Kunstwerk auch ohne Einwilligung des Urhebers durch Malerei oder Fotografie wiedergegeben und vervielfältigt werden. SO weit ich weiß, ist dies auch im Gesetz verankert.
Ob man es dann auch als kommerzielles Logo verwenden darf? Drauf ankommen lassen. Auf den Nachweis des Künstlers, das er der Urheber sei (behaupten reicht nicht) wäre ich auch gespannt.
Stellt sich nicht auch noch die Frage nach der Schöpfungshöhe? Denn wenn die nicht erreicht wird, dann gibt es meines Wissens nach kein Urheberrecht.